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Festival Cadeaukaart €15

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen Festival-Geschenkkarte Partner


Zuletzt aktualisiert: 19. Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle aktuellen und zukünftigen Vereinbarungen zwischen TicketGift B.V., handelnd unter dem Namen Festival Cadeaukaart, und Partnern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Änderungen dieser Bedingungen werden mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten auf festivalcadeau.com veröffentlicht und/oder den Partnern mitgeteilt.

 

Artikel 1: Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:


Festival Cadeaukaart:
TicketGift B.V., handelnd unter dem Namen Festival Cadeaukaart, mit Sitz in Zandvoort und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 76673774.

Intersolve: Intersolve B.V., der technische und finanzielle Abwicklungspartner, der im Namen von Festival Cadeaukaart an der Verarbeitung, Verwaltung und Abwicklung von Geschenkkartentransaktionen beteiligt sein kann.

Partner: Jeder gewerbliche Vertragspartner, darunter Festivalveranstalter, Ticketanbieter, Affiliates, Zahlungsdienstleister, Wiederverkäufer oder andere kommerzielle Parteien, die Festival Cadeaukaart in ihre Dienstleistungen integrieren, akzeptieren, bewerben oder sichtbar machen.

Geschenkkarte: Die physische und/oder digitale Festival-Geschenkkarte, die von einem Inhaber als Zahlungsmittel bei angeschlossenen Partnern verwendet werden kann.

Inhaber: Jede natürliche oder juristische Person, die über eine Geschenkkarte verfügt.

Teilnahmevereinbarung: Die Vereinbarung zwischen Festival Cadeaukaart und dem Partner, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden.

Markentyp: Eine spezifische Variante, ein Label, eine Kampagnenform, ein Angebot oder eine kommerzielle Ausgestaltung von Festival Cadeaukaart, für die unterschiedliche kommerzielle Bedingungen gelten können.

Kommerzielles Konzept: Jedes kommerzielle, werbliche, Einzelhandels-, Cashback-, Treue-, Aktivierungs-, Marketing- oder Markenangebot, das von Festival Cadeaukaart eigenständig oder in Zusammenarbeit mit Dritten angeboten wird.

Integration: Jede technische, digitale, operative oder kommerzielle Verbindung, durch die Festival Cadeaukaart als Zahlungsmittel, Werbeprodukt oder Dienstleistung innerhalb der Systeme, Websites, Apps, Ticketumgebungen, Zahlungsumgebungen oder Verkaufskanäle des Partners verfügbar gemacht wird.

Plattform: Alle Websites, Apps, Systeme, APIs, Integrationen, Einzelhandelsstrukturen, Zahlungsumgebungen, technischen Infrastrukturen und kommerziellen Dienstleistungen von Festival Cadeaukaart.

Entwicklerdokumentation: Die gesamte technische Dokumentation, API-Spezifikationen, Onboarding-Richtlinien, Integrationsbedingungen, Sicherheitsanforderungen, Anweisungen und operative Dokumentation, wie sie auf developer.festivalcadeau.com oder über andere von Festival Cadeaukaart benannte Kommunikationskanäle veröffentlicht wird.

Eventkonzept: Ein Festival, eine Veranstaltung, eine Markenformel, eine Veranstaltungsreihe, ein organisatorisches Konzept oder eine damit zusammenhängende kommerzielle Veranstaltungsstruktur, die unter einem erkennbaren Namen, einer erkennbaren Marke oder einer organisatorischen Formel betrieben wird.

Betriebliche Anforderungen: Alle angemessenen technischen, sicherheitsrelevanten, Compliance-, Support-, Integrations-, Onboarding- und prozessbezogenen Anforderungen, die Festival Cadeaukaart von Zeit zu Zeit für den ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Dienstleistungen für notwendig erachtet.

Guthaben: Das verfügbare Saldo auf einer Geschenkkarte.

Auszahlung: Die periodische Zahlung der vom Partner akzeptierten Geschenkkartentransaktionen an den Partner.

Auszahlungsprozentsatz: Der Prozentsatz des eingelösten Wertes, der an den Partner ausgezahlt wird.

Zahlungsdienstleister (PSP): Ein externes Unternehmen, das die technische Zahlungsabwicklung ermöglicht.

Ticketanbieter: Ein externer Ticketing-Partner, der die Zahlungsmethode Festival Cadeaukaart auf seiner Plattform unterstützt.

Vertrauliche Informationen: Alle Informationen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie vertraulicher Natur sind.

IP-Rechte: Alle Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Handelsnamenrechte, Datenbankrechte und Geschmacksmusterrechte.

 

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Dienstleistungen von Festival Cadeaukaart.

2.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.

2.4 Ergänzende technische Dokumentation, Integrationsbedingungen, Entwickleranweisungen und betriebliche Richtlinien sind integraler Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen den Parteien.

 

Artikel 3: Teilnahme und Nutzung der Geschenkkarte

3.1 Festival Cadeaukaart bietet ein Prepaid-Zahlungsmittel an, das von Verbrauchern bei angeschlossenen Partnern verwendet werden kann.

3.2 Die Geschenkkarte ist ab Aktivierung zwei (2) Jahre gültig, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

3.3 Abhängig vom jeweiligen Markentyp, der Kartenvariante, der Kampagne oder dem kommerziellen Angebot können abweichende Gültigkeitsdauern gelten. Spezifische Aktionskarten, Werbekarten oder Karten, die im Rahmen von Gewinnspielen, Marketingkampagnen oder anderen zeitlich begrenzten kommerziellen Zwecken ausgegeben werden, können eine kürzere oder abweichende Gültigkeitsdauer haben. Die anwendbare Gültigkeitsdauer wird in diesem Fall auf der betreffenden Karte, der Kampagnenmitteilung oder der zugehörigen Kommunikation angegeben.

3.4 Die Geschenkkarte kann sowohl physisch als auch digital ausgegeben werden.

3.5 Eine Teilnahmevereinbarung kann unter anderem zustande kommen durch:

  • eine digitale oder schriftliche Anmeldung über festivalcadeau.com;
  • das Anmeldeformular auf https://www.festivalcadeau.com/voorbedrijven/organisers;
  • Zustimmung per E-Mail;
  • eine separate Kooperationsvereinbarung;
  • oder durch die tatsächliche Inbetriebnahme der Dienstleistungen von Festival Cadeaukaart.

3.6 Festival Cadeaukaart behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.7 Der Partner stellt korrekte Unternehmens- und Kontaktdaten zur Verfügung und informiert Festival Cadeaukaart rechtzeitig über relevante Änderungen.

3.8 Festival Cadeaukaart ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen zu beauftragen.

3.9 Der Partner akzeptiert die zum Zeitpunkt der Teilnahme geltenden Markentypen und zugehörigen kommerziellen Bedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.10 Neue Markentypen oder wesentlich geänderte kommerzielle Bedingungen werden dem Partner im Voraus mitgeteilt.

3.11 Festival Cadeaukaart behält sich das Recht vor, Funktionalitäten, Integrationen, kommerzielle Modelle, Plattformkomponenten oder zusätzliche Dienstleistungen zu ändern, zu erweitern oder einzustellen.

3.12 Festival Cadeaukaart kann Dienstleistungen unter eigenem Namen, als White-Label-Konstruktionen, Co-Branding-Konzepte oder anderen kommerziellen Labels anbieten.

3.13 Festival Cadeaukaart hat das Recht, innerhalb ihrer Plattform nach eigenem Ermessen zusätzliche Markentypen, Kartenvarianten, Labels, Angebote, Kampagnen oder kommerzielle Konzepte einzuführen und zu lancieren, die gegebenenfalls technisch über Intersolve oder andere Abwicklungspartner verarbeitet werden.

3.14 Solche zusätzlichen Markentypen, Angebote oder kommerziellen Konzepte unterliegen ebenfalls diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und können abweichende kommerzielle, operative, werbliche oder finanzielle Bedingungen enthalten, ohne dass hierfür eine zusätzliche Zustimmung des Partners erforderlich ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.15 Falls der Partner mit einem neuen Markentyp, einem zusätzlichen Angebot oder einer wesentlich geänderten kommerziellen Struktur nicht einverstanden ist, hat der Partner ausschließlich das Recht, die gesamte Zusammenarbeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Kalenderjahr schriftlich zu kündigen, sofern in einer spezifischen Kooperationsvereinbarung nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Artikel 4: Kosten, Vergütungen und Auszahlungen

4.1 Für die Teilnahme können Anschlusskosten, monatliche Kosten oder Transaktionskosten anfallen.

4.2 Eventuelle technische Integrations- oder Anbindungskosten werden im Voraus mitgeteilt.

4.3 Festival Cadeaukaart ist berechtigt, vereinbarte Transaktionskosten mit Auszahlungen an den Partner zu verrechnen.

4.4 Auszahlungen erfolgen auf die vom Partner angegebene Bankkontonummer.

4.5 Für verschiedene Marken können abweichende Auszahlungsprozentsätze gelten. Für die im Jahr 2019 gegründete Marke 'Festival Cadeaukaart' werden hundert Prozent des eingelösten Geschenkkartenwertes ausgezahlt. Für die im Jahr 2026 gegründete Marke 'Festival Cadeaukaart Marketing' werden siebzig Prozent des eingelösten Geschenkkartenwertes ausgezahlt.

4.6 Falls eine Mindestauszahlungsschwelle gilt, wird diese im Voraus bekannt gegeben.

4.7 Der Partner ist für eine korrekte technische Integration über seine eigenen Systeme, Zahlungsdienstleister oder Ticketanbieter verantwortlich.

4.8 Festival Cadeaukaart hat das Recht, Auszahlungen vorübergehend auszusetzen, wenn:

  • eine Betrugsuntersuchung durchgeführt wird;
  • Unklarheit über Transaktionen besteht;
  • der Partner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt;
  • Rückbuchungen, Ansprüche oder Compliance-Risiken bestehen;
  • dies gesetzlich oder regulatorisch erforderlich ist.

4.9 Festival Cadeaukaart ist berechtigt, offene Beträge, Korrekturen, Rückbuchungen, Schäden oder Kosten mit zukünftigen Auszahlungen an den Partner zu verrechnen.

4.10 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Auszahlungen gemäß dem von Festival Cadeaukaart angewandten Standard-Auszahlungszyklus.

4.11 Festival Cadeaukaart gibt keine Garantien hinsichtlich Umsatz, Transaktionen, Ticketverkäufen, Reichweite, Marketingergebnissen oder kommerziellen Leistungen.

4.12 Festival Cadeaukaart kann pro Partner, Markentyp, Kampagne, Ticketanbieter, Einzelhandelskanal oder kommerziellem Segment unterschiedliche kommerzielle Bedingungen, Tarife, Auszahlungsprozentsätze oder Werbeabsprachen anwenden.

 

Artikel 5: Pflichten des Partners

5.1 Der Partner wird Festival Cadeaukaart in korrekter und angemessener Weise innerhalb der vereinbarten Verkaufskanäle anbieten.

5.2 Der Partner ermöglicht es Inhabern, die Geschenkkarte gemäß den technischen Möglichkeiten der Integration als Zahlungsmittel zu verwenden.

5.3 Der Partner sorgt für eine angemessene Kundenunterstützung in Bezug auf Zahlungen über Festival Cadeaukaart.

5.4 Falls der Partner auf physischen Geschenkkarten, Verpackungen oder Einzelhandelsmaterialien dauerhaft sichtbar ist, wird der Partner Festival Cadeaukaart während der Laufzeit dieser Materialien als Zahlungsmethode aktiv halten, soweit dies technisch und kommerziell zumutbar ist.

5.5 Falls der Partner Veranstaltungen organisiert, in die Festival Cadeaukaart integriert ist, kann Festival Cadeaukaart um Werbe-Eintrittskarten für Zwecke der Beziehungspflege, des Marketings oder von Einzelhandelsaktivitäten bitten. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich in gegenseitigem Einvernehmen.

5.6 Der Partner wird keine Handlungen vornehmen, die dem Ruf, der Funktionsweise oder der Zuverlässigkeit von Festival Cadeaukaart schaden könnten.

5.7 Der Partner hält alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften ein, einschließlich der Vorschriften zum Verbraucherschutz, Zahlungsverkehr, Sanktionsrecht, Geldwäschebekämpfung und Datenschutz.

5.8 Der Partner wird Festival Cadeaukaart auf erstes Ersuchen mit vernünftigerweise notwendigen Informationen im Rahmen von Compliance-, Betrugs- oder Sicherheitskontrollen versorgen.

5.9 Der Partner führt eine angemessene Buchhaltung über Transaktionen, bei denen Festival Cadeaukaart verwendet wurde, und stellt auf begründetes Verlangen relevante Informationen zur Überprüfung oder Untersuchung zur Verfügung.

5.10 Wenn der Partner im Zusammenhang mit einem Eventkonzept, einer Festivalreihe, einer Markenformel oder einem organisatorischen Konzept beitritt, gilt die Teilnahme grundsätzlich für zukünftige Ausgaben und ähnliche Veranstaltungen innerhalb desselben Konzepts, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

5.11 Der Partner wird Festival Cadeaukaart nicht ausschließlich für einzelne Veranstaltungen, Ausgaben oder Ticketverkäufe auf der Grundlage enttäuschender Verkaufsergebnisse, Restkapazitäten, vorübergehender Werbenotwendigkeit oder ähnlicher Umstände einsetzen, wenn dies nach Treu und Glauben der nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen den Parteien abträglich ist.

5.12 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht exklusiv.

5.13 Der Partner bleibt vollständig verantwortlich für die Organisation, Durchführung, das Ticketing, den Kundenservice, Rückerstattungen und die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Veranstaltungen, Produkte und Dienstleistungen.

5.14 Falls der Partner zu einem anderen Zahlungsdienstleister, Ticketanbieter oder einer anderen technischen Infrastruktur wechselt, wird der Partner für die Fortsetzung der Integration von Festival Cadeaukaart innerhalb einer angemessenen Übergangszeit von maximal sechs (6) Monaten sorgen.

5.15 Falls die Integration von Festival Cadeaukaart nach Ablauf dieser Übergangszeit nicht in einer kommerziell vergleichbaren Weise wie zuvor wiederhergestellt ist, schuldet der Partner Festival Cadeaukaart eine sofort fällige Entschädigung in Höhe von € 5.000,- pro betroffenem Eventkonzept, Festivalreihe, Markenformel oder organisatorischem Konzept zur Deckung von kommerziellen, operativen, Einzelhandels- und integrationsbezogenen Schäden, es sei denn, es liegt höhere Gewalt, technische Unmöglichkeit oder Umstände vor, die dem Partner vernünftigerweise nicht zugerechnet werden können.

5.16 Der Partner wird Festival Cadeaukaart während der Zusammenarbeit in kommerziell angemessener Weise in seiner relevanten Ticket-, Zahlungs- oder Verkaufsumgebung sichtbar und verfügbar halten.

5.17 Der Partner erkennt an, dass Festival Cadeaukaart von langfristigen Einzelhandels-, Vertriebs- und Marketingprozessen abhängig sein kann, die bei Beendigung der Zusammenarbeit angemessen berücksichtigt werden müssen.

5.18 Der Partner wird die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende technische Dokumentation, Integrationsbedingungen, Entwickleranweisungen, API-Spezifikationen, Onboarding-Richtlinien und sonstigen betrieblichen Anforderungen einhalten, wie sie auf developer.festivalcadeau.com oder über andere von Festival Cadeaukaart benannte Kommunikationskanäle bereitgestellt werden.

5.19 Festival Cadeaukaart hat das Recht, diese technische Dokumentation, Integrationsbedingungen, Spezifikationen und Anweisungen von Zeit zu Zeit zu ändern, zu ergänzen oder zu aktualisieren, wenn dies für die Sicherheit, Kontinuität, technische Funktionsweise, Compliance, Optimierung oder Weiterentwicklung ihrer Plattform und Dienstleistungen vernünftigerweise erforderlich ist.

 

Artikel 6: Laufzeit und Beendigung

6.1 Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

6.2 Der Partner kann die Vereinbarung ausschließlich schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Kalenderjahren kündigen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.3 Während der Kündigungsfrist wird der Partner Festival Cadeaukaart weiterhin in kommerziell angemessener Weise in seine relevante Ticket-, Zahlungs- und Verkaufsumgebung integrieren, akzeptieren und anbieten.

6.4 Festival Cadeaukaart hat das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen, wenn:

  • über das Vermögen des Partners das Insolvenzverfahren eröffnet wird;
  • der Partner die Zahlungsaussetzung beantragt;
  • der Partner in Betrug oder Missbrauch verwickelt ist;
  • der Partner gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt;
  • der Partner einen Reputationsschaden verursacht;
  • der Partner wesentlich gegen seine Verpflichtungen verstößt.

6.5 Bereits bestehende Zahlungs-, Abwicklungs-, Marketing-, Vertriebs- und Werbeverpflichtungen bleiben nach der Kündigung für die Dauer der anwendbaren Kündigungsfrist wirksam.

6.6 Bereits produzierte physische Karten, Verpackungen, Einzelhandelsmaterialien oder Kampagnen dürfen während des normalen Vertriebszeitraums im Umlauf bleiben.

6.7 Festival Cadeaukaart hat das Recht, die Sichtbarkeit, Werbung, Positionierung oder Verfügbarkeit des Partners innerhalb ihrer Plattform, Marketingkanäle, Einzelhandelskanäle oder Kampagnen vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, wenn hierfür angemessene kommerzielle, technische, operative, Compliance- oder reputationsbezogene Gründe vorliegen.

6.8 Festival Cadeaukaart behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit zu verweigern, einzuschränken oder zu beenden, wenn die Assoziation mit dem Partner nach Treu und Glauben einen Reputationsschaden für Festival Cadeaukaart, TicketGift B.V., verbundene Markentypen oder kommerzielle Partner verursachen könnte.

6.9 Die Kündigung durch den Partner lässt bereits geplante Einzelhandels-, Marketing-, Vertriebs- oder Werbekampagnen unberührt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Artikel 7: Geistiges Eigentum und Markennutzung

7.1 Der Partner gewährt Festival Cadeaukaart für die Dauer der Vereinbarung ein nicht-exklusives Recht, den Namen, die Marke, das Logo und das Werbematerial des Partners für Werbezwecke zu nutzen.

7.2 Diese Nutzung kann auf Websites, in sozialen Medien, auf physischen Geschenkkarten, Verpackungen, Präsentationen und Marketingmaterialien erfolgen.

7.3 Festival Cadeaukaart wird die Markennutzung sorgfältig und in angemessener Weise unter Wahrung des Rufs und des Erscheinungsbildes des Partners durchführen.

7.4 Festival Cadeaukaart behält sich eine angemessene Freiheit hinsichtlich des Formats, der Positionierung und der Gestaltung von Logos und Werbematerialien vor.

7.5 Der Partner kann gegen die Markennutzung nur Einspruch erheben, wenn nachweislich eine ernsthafte Rufschädigung oder irreführende Nutzung vorliegt.

7.6 Bereits produzierte Materialien dürfen verwendet werden, bis der vorhandene Bestand aufgebraucht ist.

7.7 Alle Rechte des geistigen Eigentums von Festival Cadeaukaart verbleiben bei TicketGift B.V. oder ihren Lizenzgebern.

7.8 Festival Cadeaukaart darf anonymisierte und aggregierte Transaktionsdaten für Analysen, Optimierung, Benchmarking, Marketingeinblicke und kommerzielle Zwecke verwenden, sofern diese Daten nicht auf einzelne Personen zurückführbar sind.

7.9 Festival Cadeaukaart bestimmt eigenständig die Art und Weise, wie Partner, Veranstaltungen, Markentypen, Kampagnen oder Angebote innerhalb ihrer Plattform, Einzelhandelskanäle, Websites, Marketingmaterialien oder Werbeaktivitäten präsentiert oder positioniert werden, ohne Verpflichtung zu einer Mindestpräsenz, Marketingunterstützung oder Verkaufsergebnissen.

 

Artikel 8: Haftung

8.1 Festival Cadeaukaart haftet ausschließlich für direkte Schäden, die die unmittelbare Folge eines zurechenbaren Mangels sind.

8.2 Festival Cadeaukaart haftet nicht für indirekte Schäden, darunter Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden, entgangene Einsparungen, Datenverlust oder Schäden durch Betriebsstillstand.

8.3 Festival Cadeaukaart ist nicht verantwortlich für die Lieferung, Durchführung, Qualität, Stornierung oder den Inhalt von Veranstaltungen, Tickets, Produkten oder Dienstleistungen des Partners.

8.4 Festival Cadeaukaart haftet nicht für Störungen, Fehler oder Mängel Dritter, einschließlich Zahlungsdienstleister, Ticketanbieter, Hosting-Unternehmen, Telekommunikationsanbieter oder Intersolve.

8.5 Die Gesamthaftung von Festival Cadeaukaart ist begrenzt auf den Betrag, den der Partner in den zwölf (12) Monaten vor dem Schadenseintritt an Festival Cadeaukaart gezahlt hat, maximal jedoch € 10.000,-, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

8.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit.

8.7 Der Partner stellt Festival Cadeaukaart von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Handeln oder Unterlassen des Partners resultieren.

 

Artikel 9: Verfügbarkeit und höhere Gewalt

9.1 Festival Cadeaukaart strebt eine möglichst hohe Verfügbarkeit ihrer Systeme an, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie Dienstleistung.

9.2 Höhere Gewalt umfasst jede Situation außerhalb des angemessenen Einflussbereichs der Parteien, darunter Störungen, Cybervorfälle, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks und Ausfälle Dritter.

9.3 Während höherer Gewalt werden die Verpflichtungen ausgesetzt.

9.4 Dauert die Situation höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage, können beide Parteien die Vereinbarung schriftlich kündigen.

 

Artikel 10: Betrug und Missbrauch

10.1 Festival Cadeaukaart behält sich das Recht vor, Transaktionen, Karten oder Konten bei Verdacht auf Betrug, Missbrauch oder unbefugte Nutzung vorübergehend zu sperren.

10.2 Der Partner wirkt auf Verlangen an Untersuchungen zu Betrug oder Missbrauch mit.

10.3 Betrügerische Transaktionen gehen zu Lasten und Risiko der Partei, die schuldhaft gehandelt hat.

 

Artikel 11: Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.

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