Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Festival Cadeaukaart und Partnern
Auf alle Vereinbarungen zwischen Festival Cadeaukaart und Partnern finden die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2026
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten einschließlich künftiger Änderungen für bestehende und neue Vereinbarungen. Änderungen treten unmittelbar nach Veröffentlichung auf der Website von Festival Cadeaukaart (festivalcadeau.com) in Kraft. Auf Anfrage wird ein gedrucktes Exemplar kostenlos zur Verfügung gestellt.
Artikel 1: Definitionen
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner haben die mit einem Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die folgende Bedeutung:
Festivalcadeau – TicketGift B.V., auch handelnd unter dem Namen Festivalcadeau, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, mit Sitz am Favaugeplein 21, in Zandvoort, und eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 76673774. Für die Ausgabe und Abwicklung der Cadeaukaart nutzt Festivalcadeau die technische Infrastruktur der Intersolve B.V. Festivalcadeau gewährleistet eine sorgfältige Verwaltung der von den Inhabern gezahlten Guthaben, die auf einem separaten Konto gehalten und zur Erfüllung der mit der Ausgabe, Verwaltung und Ausführung ihrer Cadeaukaart(en) verbundenen Verpflichtungen verwendet werden.
Partner: Die Vertragspartei, wie ein Festivalveranstalter, Ticketinganbieter, PSP, Affiliate, Vertriebspartner oder Website-Betreiber, die sich professionell an Festival Cadeaukaart bindet, indem sie die Zahlungsmethode in ihrer Plattform, Website oder ihren Kommunikationskanälen integriert, akzeptiert oder sichtbar macht.
Anschlusskosten: Die einmaligen Kosten, die der Partner an Festival Cadeaukaart für die administrative Bearbeitung des Anschlusses schuldet.
Zahlung: Die Zahlung, die ein Inhaber mit der Cadeaukaart leistet und die von Festival Cadeaukaart verarbeitet und an den Partner ausgezahlt wird.
Cadeaukaart: Das physische und/oder digitale Zahlungsinstrument, das an einen Inhaber ausgegeben wird und mit dem Zahlungen bei angeschlossenen Partnern getätigt werden können.
Teilnahmevereinbarung: Die Vereinbarung zwischen Festival Cadeaukaart und Partner, und – soweit zutreffend – zwischen Intersolve und Partner, auf die diese Bedingungen und eventuelle Akzeptanzbedingungen Anwendung finden.
Teilnahmeprogramm: Das Programm, bei dem Festival Cadeaukaart unter ihrer Marke Cadeaukaarten ausgibt und über verschiedene Kanäle bewirbt.
Konto: Das vom Partner angegebene Bankkonto, auf das die Auszahlungen von eingelösten Cadeaukaart-Guthaben überwiesen werden.
Nutzungsbedingungen: Die Bedingungen, die für die Nutzung der Cadeaukaart durch Inhaber gelten und auf festivalcadeau.com veröffentlicht sind.
Inhaber: Jede natürliche oder juristische Person, die über eine Cadeaukaart verfügt und diese
als Zahlungsmittel verwendet.
IP-Rechte: Alle geistigen Eigentumsrechte, wie Urheber-, Marken-, Design-, Patent- und Handelsnamenrechte.
Marke: Die eingetragene Marke ‚Festival Cadeaukaart‘, Eigentum der TicketGift B.V. oder ihres Lizenzgebers, wie beim Benelux-Büro für geistiges Eigentum eingetragen.
Multiple Purpose Voucher: Eine Cadeaukaart mit einem Wert, der für mehrere Produkte mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen oder im In- und Ausland ausgegeben werden kann.
Empfänger: Die Partei, die vertrauliche Informationen im Rahmen der Vereinbarung erhält.
Payment Service Provider (PSP): Eine Partei, die im Falle einer Distribution eine technische Verbindung zwischen Intersolve und dem Partner herstellt, um Zahlungen von Inhabern zu ermöglichen.
Provision: Die Kosten, die der Partner an Festival Cadeaukaart für die Teilnahme am Teilnahmeprogramm schuldet.
Guthaben: Der verbleibende Saldo auf einer Cadeaukaart, vermindert um frühere Zahlungen durch den Inhaber.